Wissenswertes von A-Z
Amtsarzt-Prüfung
Der Zeitpunkt, zu welcher Prüfung (März oder Oktober) anmelden wollen, bleibt Ihnen überlassen (siehe auch: Zulassungsvoraussetzungen).
Die Heilpraktikerprüfung können Sie nur in Deutschland ablegen.
Sie findet 2-mal jährlich statt: jeden 3. Mittwoch im März und jeden 2. Mittwoch im Oktober. Anmeldung für die Überprüfung im März ist vom 16.06. bis 15.12. möglich; für die Überprüfung im Oktober vom 16.12. des Vorjahres bis 15.06..
Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt und melden Sie sich frühzeitig zur Prüfung an!
Die Ladungen zu jedem Teil der Überprüfung durch den Amtsarzt erfolgen spätestens drei Wochen vor dem jeweiligen Termin.
Diese besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil. Der schriftliche Teil besteht aus 60 Fragen im Multiple-Choice Verfahren (MC). Dafür haben Sie zwei Stunden Zeit. 45 Fragen müssen richtig beantwortet werden, dann folgt einige Wochen später eine ca. 30 bis 40-minütige mündliche und praktische Überprüfung (z. B. Erstellung einer Anamnese, körperliche Untersuchung im klinischen Sinne, Blutentnahme, Verabreichen einer Injektion, Maßnahmen bei Notfällen u. s. w.). Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, das Sie als Heilpraktiker auszeichnet.
Aufbau des Lehrplans
Der wöchentliche Unterricht lässt Ihnen genügend Zeit, den im Unterricht behandelten Stoff zu Hause zu wiederholen und zu lernen.
Ferien
Heilpraktikeranwärter (HPA)
Lerngruppen
Praxiseröffnung/Existenzgründung
Ohne bestandene Prüfung vor dem Amtsarzt dürfen Sie keine Praxis aufmachen, die zur Erkennung, Behandlung oder Linderung einer Krankheit bestimmt ist! Darunter fallen auch Fachbereiche wie Kinesiologie, Reiki, Radiästhesie, Edelsteintheraphie etc.
Probeunterricht
Für Terminvereinbarungen rufen Sie uns bitte an.
Unterrichtsmaterial
Unterricht nachholen
Zulassungsvoraussetzungen
Für die Zulassung deutscher Staatsangehöriger an unserer Schule gibt es keine speziellen Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen.
Für die Prüfung vor dem Amtsarzt gibt es folgende Zulassungsbedingungen:
- Mindestalter von 25 Jahren
- Nachweis zumindest eines Hauptschulabschlusses
- Ärztliches Attest zum Nachweis der gesundheitlichen und psychischen Eignung
- Polizeiliches Führungszeugnis
- ggf. Lebenslauf (je nach Prüfungsausschuß)
- bei ausländischen Mitbürgern muss eine gültige Aufenthaltsgenehmigung vorliegen
Manche Gesundheitsämter haben andere Voraussetzungen. Bitte setzten Sie sich mit dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt in Verbindung.
Damit Sie keine unnötige Wartezeit zwischen Ausbildung und Prüfung in Kauf nehmen müssen, sollten Sie bereits 23 Jahre alt sein, wenn Sie mit der Ausbildung beginnen.
Weitere Fragen?
Wir helfen Ihnen gerne weiter! Rufen Sie uns einfach an: 089/38 15 77 990