Heilpraktikerausbildung

Heilpraktikerschule Landsberg
Termine

Wissenswertes von A-Z

Amtsarzt-Prüfung

Allein die bestandene Prüfung vor dem Amtsarzt berechtigt Sie zur Ausübung des Heilpraktikerberufes.

Der Zeitpunkt, zu welcher Prüfung (März oder Oktober) anmelden wollen, bleibt Ihnen überlassen (siehe auch: Zulassungsvoraussetzungen).

Die Heilpraktikerprüfung können Sie nur in Deutschland ablegen.

Sie findet 2-mal jährlich statt: jeden 3. Mittwoch im März und jeden 2. Mittwoch im Oktober. Anmeldung für die Überprüfung im März ist vom 16.06. bis 15.12. möglich; für die Überprüfung im Oktober vom 16.12. des Vorjahres bis 15.06..

Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt und melden Sie sich frühzeitig zur Prüfung an!

Die Ladungen zu jedem Teil der Überprüfung durch den Amtsarzt erfolgen spätestens drei Wochen vor dem jeweiligen Termin.

Diese besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil. Der schriftliche Teil besteht aus 60 Fragen im Multiple-Choice Verfahren (MC). Dafür haben Sie zwei Stunden Zeit. 45 Fragen müssen richtig beantwortet werden, dann folgt einige Wochen später eine ca. 30 bis 40-minütige mündliche und praktische Überprüfung (z. B. Erstellung einer Anamnese, körperliche Untersuchung im klinischen Sinne, Blutentnahme, Verabreichen einer Injektion, Maßnahmen bei Notfällen u. s. w.). Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, das Sie als Heilpraktiker auszeichnet.

Aufbau des Lehrplans

Der Lehrplan wurde so ausgerichtet, dass der Stoff sich aufeinander aufbaut. Damit erschließen sich Ihnen die Zusammenhänge logisch und folgerichtig.

Der wöchentliche Unterricht lässt Ihnen genügend Zeit, den im Unterricht behandelten Stoff zu Hause zu wiederholen und zu lernen.

Ferien

Die Ferien der Heilpraktikerschule Landsberg orientieren sich größtenteils an den bayerischen Schulferien.

Heilpraktikeranwärter (HPA)

Als Heilpraktikeranwärter oder HPA werden die in der Ausbildung oder in der Prüfungsvorbereitung befindlichen Studenten bezeichnet.

Lerngruppen

Für die Erabeitung des Lernstoffes empfiehlt es sich, Lerngruppen zu bilden. Die Erfahrung zeigt, dass Lerngruppen einen sehr guten Rahmen bilden, um mit Spaß und Freude den gelernten Stoff zu wiederholen und aufzuarbeiten. Sehr gerne stellen wir bei Verfügbarkeit unsere Räumlichkeiten dazu kostenfrei zur Verfügung!

Praxiseröffnung/Existenzgründung

Mit dem Zertifikat haben Sie die lebenslange Berechtigung zur Ausübung der Heilkunde, auch wenn Sie keine Praxis eröffnen.

Ohne bestandene Prüfung vor dem Amtsarzt dürfen Sie keine Praxis aufmachen, die zur Erkennung, Behandlung oder Linderung einer Krankheit bestimmt ist! Darunter fallen auch Fachbereiche wie Kinesiologie, Reiki, Radiästhesie, Edelsteintheraphie etc.

Probeunterricht

Sehr gerne können Sie an den laufenen Kursen zum Probeunterricht teilnehmen. Sie haben die Gelegenheit, unser Unterrichtsmaterial einzusehen, mit Schülern zu sprechen und unsere Dozenten und ihre Lehrmethoden besser kennen zu lernen.

Für Terminvereinbarungen rufen Sie uns bitte an.

Unterrichtsmaterial

Unsere Schüler erhalten ausführliches, unterrichtsbegleitendes Studienmaterial von uns. Unsere Skripten sind so aufgebaut, dass Sie im Unterricht, außer persönlichen Notizen, nicht mitschreiben müssen. Sie können sich voll auf den Unterricht konzentrieren.

Unterricht nachholen

Sollten Sie, aus welchen Gründen auch immer, einen Unterricht versäumen, können Sie diesen Unterricht in einem anderen Kurs nachholen. Im Übrigen bieten wir allen unseren Schülern die Möglichkeit, als Gasthörer an unseren Heilpraktiker-Schulkursen kostenlos teilzunehmen. Die Lehrpläne verteilen wir zu Beginn der Ausbildung.

Zulassungsvoraussetzungen

Für die Zulassung deutscher Staatsangehöriger an unserer Schule gibt es keine speziellen Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen.

Für die Prüfung vor dem Amtsarzt gibt es folgende Zulassungsbedingungen:

  • Mindestalter von 25 Jahren
  • Nachweis zumindest eines Hauptschulabschlusses
  • Ärztliches Attest zum Nachweis der gesundheitlichen und psychischen Eignung
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • ggf. Lebenslauf (je nach Prüfungsausschuß)
  • bei ausländischen Mitbürgern muss eine gültige Aufenthaltsgenehmigung vorliegen

Manche Gesundheitsämter haben andere Voraussetzungen. Bitte setzten Sie sich mit dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt in Verbindung.

Damit Sie keine unnötige Wartezeit zwischen Ausbildung und Prüfung in Kauf nehmen müssen, sollten Sie bereits 23 Jahre alt sein, wenn Sie mit der Ausbildung beginnen.

Weitere Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter! Rufen Sie uns einfach an: 089/38 15 77 990

Sie haben Fragen?

Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf!