Heilpraktiker für Psychotherapie

Heilpraktikerschule Landsberg
Termine

Wissenswertes von A-Z

Amtsarzt-Prüfung

Allein die bestandene Prüfung vor dem Amtsarzt berechtigt Sie zur Ausübung des Heilpraktikerberufes (für Psychotherapie).

Der Zeitpunkt, zu welcher Prüfung (März oder Oktober) anmelden wollen, bleibt Ihnen überlassen (siehe auch: Zulassungsvoraussetzungen).

Sie findet 2-mal jährlich statt: jeden 3. Mittwoch im März und jeden 2. Mittwoch im Oktober. Anmeldung für die Überprüfung im März ist vom 16.06. bis 15.12. möglich; für die Überprüfung im Oktober vom 16.12. des Vorjahres bis 15.06..

Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt und melden Sie sich frühzeitig zur Prüfung an!

Die Ladungen zu jedem Teil der Überprüfung durch den Amtsarzt erfolgen spätestens drei Wochen vor dem jeweiligen Termin.

Diese besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Der schriftliche Teil besteht aus 28 Fragen im Multiple-Choice Verfahren (MC). Dafür haben Sie eine Stunde Zeit.

21 Fragen müssen richtig beantwortet werden, dann folgt einige Wochen später eine ca. 30 bis 40-minütige mündliche Überprüfung (meistens bekommen Sie einen Fall).

Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, das Sie als Heilpraktiker (für Psychotherapie) auszeichnet.

Aufbau des Lehrplans

Der Kursplan richtet sich nach dem ICD10 (Die Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme ist die amtliche Klassifikation zur Verschlüsselung von Diagnosen in der ambulanten und stationären Versorgung in Deutschland.)

Ferien

Wir versuchen, die Unterrichtseinheiten soweit wie möglich außerhalb der bayerischen Schulferien zu legen. Genaue Termine entnehmen Sie bitte dem Kursplan.

Lerngruppen

Für die Erabeitung des Lernstoffes empfiehlt es sich, Lerngruppen zu bilden. Die Erfahrung zeigt, dass Lerngruppen einen sehr guten Rahmen bilden, um mit Spaß und Freude den gelernten Stoff zu wiederholen und aufzuarbeiten. Sehr gerne stellen wir bei Verfügbarkeit unsere Räumlichkeiten dazu kostenfrei zur Verfügung!

Praxiseröffnung/Existenzgründung

Mit dem Zertifikat haben Sie die lebenslange Berechtigung zur Ausübung der Heilkunde (begrenzt auf das Gebiet der Psychotherapie), auch wenn Sie keine Praxis eröffnen.

Ohne bestandene Prüfung vor dem Amtsarzt dürfen Sie keine Praxis eröffnen, die zur Erkennung, Behandlung oder Linderung einer Krankheit bestimmt ist! Darunter fallen auch Fachbereiche wie Kinesiologie, Reiki, Edelsteintheraphie etc.

Unterrichtsmaterial

Unsere Schüler erhalten ausführliches, unterrichtsbegleitendes Studienmaterial von uns. Unsere Skripten sind so aufgebaut, dass Sie im Unterricht, außer persönlichen Notizen, nicht mitschreiben müssen. Sie können sich voll auf den Unterricht konzentrieren.

Zulassungsvoraussetzungen

Für die Zulassung deutscher Staatsangehöriger an unserer Schule gibt es keine speziellen Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen.

Für die Prüfung vor dem Amtsarzt gibt es folgende Zulassungsbedingungen:

  • Mindestalter von 25 Jahren
  • Nachweis zumindest eines Hauptschulabschlusses
  • Ärztliches Attest zum Nachweis der gesundheitlichen und psychischen Eignung
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • ggf. Lebenslauf (je nach Prüfungsausschuß)
  • bei ausländischen Mitbürgern muss eine gültige Aufenthaltsgenehmigung vorliegen

Weitere Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter! Rufen Sie uns einfach an: 089/38 15 77 990

Sie haben Fragen?

Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf!