Bei den meisten Gesundheitsämtern gelten derzeit folgende Anmeldefristen:

*März-Prüfung: ab dem 01. Juli des Vorjahres bis spätestens 31. Dezember
*Oktober-Prüfung: ab dem 01. Januar bis spätestens 30. Juni

Bei den meisten Prüfungsämtern (z.B. München, München Land) sind die Prüfungsplätze begrenzt und es zählt die Reihenfolge des Anmeldung.

Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um Ihre Anmeldung!