Wie Sie möglicherweise aus den Medien erfahren haben, tritt ab dem 01.03.2020 das s.g. Masernschutzgesetz in Kraft. Der Bund Deutscher Heilpraktiker und Naturheilkundiger e.V. BDHN hat vor einigen Wochen eine Anfrage an das Referat für Gesundheit und Umwelt München gestellt und nunmehr eine Rückmeldung erhalten:

Gilt das neue Gesetz für Heilpraktiker?
Ja, das Gesetz gilt in sachlicher Hinsicht für Personen, welche einen Heilberuf ausüben und somit auch für Heilpraktiker, die in einer Praxis arbeiten. Das Gesetz gilt auch für Personen, welche in Naturheilpraxen arbeiten, d.h. für Mitarbeiter. Das Gesetz gilt auch für solche Personen, welche keinen direkten Patientenkontakt haben.

Gilt das neue Gesetz für alle Heilpraktiker?
Nein, das Gesetz gilt in persönlicher Hinsicht nur für solche Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind.

Findet das neue Gesetz auch in Bayern Anwendung?
Ja, es handelt sich um ein Bundesgesetz, welches in ganz Deutschland gilt. Möglicherweise werden die Bundesländer bzw. einzelne Gesundheitsämter den Vollzug etwas unterschiedlich organisieren, im Kern gelten die Regelungen aber überall in Deutschland.

Welche Pflichten sieht das neue Gesetz für Heilpraktiker bzw. für Mitarbeiter von Naturheilpraxen vor?
Heilpraktiker und deren Mitarbeiter müssen nachweisen, dass diese über eine Masernimmunität (nachgewiesen durch ein ärztliches Attest) verfügen oder über einen ausreichenden Masernschutz verfügen, d.h. eine Masernimpfung.

Welche Pflicht trifft mich im Bezug auf meine Mitarbeiter?
Als Praxisinhaber müssen Sie in eigener Verantwortung sicherstellen, dass auch Ihre Mitarbeiter über einen ausreichenden Masernschutz verfügen oder eine Masernimmunität haben.

Was kann passieren, wenn ich mich weigere mich impfen zu lassen und ich nicht über eine Masernimmunität verfüge?
Das Gesundheitsamt hat in diesem Fall die Möglichkeit das Gesetz zu vollziehen. Vermutlich wird es dem Praxisinhaber zunächst eine Frist gewähren, eine Impfung nachzuweisen. Wenn dies nicht erfolgt, kann das Gesundheitsamt ein Tätigkeits- bzw. Betretungsverbot für die Praxis aussprechen. Gleiches gilt auch für Mitarbeiter.

Wo finde ich weitere Informationen zu diesem Thema?
Weitere Informationen finden Sie unter
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht/faq-masernschutzgesetz.html

auf dem Internetauftritt des Bundesministeriums für Gesundheit.